Aktueller VKH-Fall: Eine Frau hat über einen Vergleich eine Unterhaltsabfindung erhalten. Für das Verfahren war der Frau Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden. Muss sie mit Ihrer Abfindung nachträglich für die Prozesskosten aufkommen?
Unterhaltsabfindung als nachträglich für Prozesskosten einzusetzendes Vermögen?
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Stichworte: Unterhalt, Verfahrenskostenhilfe