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Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

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Kennen Sie den Begriff Kioskvater? So genannte Kioskväter sind mittellos, oft Sozialhilfeempfänger, und erkennen Vaterschaften gegen Geld an. Die Kinder erhalten dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mütter eine Aufenthaltserlaubnis. Im Moment gibt es gegen eine solche missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung keine Handhabe. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Behörden die Scheinvaterschaften nach aktueller Rechtslage nicht anfechten dürfen.

Eine ausführliche Urteilsbesprechung rund um Scheinvaterschaften lesen Sie hier.


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