Wenn Ehegatten Sie gemeinsam aufsuchen, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, geraten Sie als Familienrechtsanwalt schnell in die Zwickmühle. Besonders wichtig ist in einem solchen Fall, dass Sie vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer gemeinsamen Beratung hinweisen. Andernfalls riskieren Sie Ihren Honoraranspruch.
Dies machte der BGH zuletzt wieder deutlich – lesen Sie hier mehr!
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Stichworte: Scheidung, Scheidungsrecht