Grundsätzlich müssen Kinder – falls nötig – auch einen Teil ihres Vermögens für den Elternunterhalt einsetzen. Die Grenze bildet hier das Schonvermögen. Was zum Schonvermögen zählt und was nicht – darüber wird häufig gestritten. In der folgenden systematischen Übersicht sehen Sie die entscheidenden Fragestellungen und Fundstellen.
Leistungsfähigkeit beim Elternunterhalt. Teil 2: Vermögenseinsatz.
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Stichworte: Elternunterhalt, Unterhalt, Unterhaltspflicht